die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen, als Vertreterin von rund 40 Kreisen,
Städten und Gemeinden im südlichen Bereich des Frankfurter Flughafens, darunter die
Landkreise Offenbach, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie die Großstädte Offenbach,
Darmstadt und Wiesbaden, legt Ihnen im Vorfeld der Bildung einer neuen Landesregierung in
Hessen einen Forderungskatalog zur künftigen Flughafenpolitik vor.
Wir erwarten Ihre nachhaltige Unterstützung insbesondere hinsichtlich folgender
Anliegen:
1. Am Frankfurter Flughafen darf es auch in Zukunft keine neue Start- und Landebahn,
keine Spreizung des vorhandenen Parallelbahnsystems, keine Landungen auf der Startbahn 18
West sowie keinen Ausbau des Flughafens mit kapazitätssteigernden Folgen geben. Die Abholzung
von Waldflächen im Umfeld des Flughafens für den Bau von Start- oder Landebahnen
wird ange-sichts der ökologischen Situation im engeren Rhein-Main-Gebiet abgelehnt.
Sollte es sich aufgrund der Bedarfslage als unabwendbar erweisen, den Flughafen
Erbenheim für den zivilen Flugverkehr mit zu nutzen, ist zuvor im Rahmen einer
Gesamtbelastungstudie zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Nutzung des
Flughafens für den zivilen Luftverkehr möglich ist.
Soweit das Ergebnis der Untersuchungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für
dessen Umfeld erkennen lässt, erscheint seine Einbeziehung in ein Gesamtkonzept für den
Luftverkehr in der Bundesrepublik bei Abwägung aller Gegebenheiten als die am
wenigsten belastende Lösung für die Region.
2. Wir fordern auch weiterhin die zeitnahe Umsetzung des Nachtflugverbotes.
3. Alle Bemühungen, schon kurzfristig den Lärm zu reduzieren, sind
nachhaltig zu unterstützen. Insbesondere sind alle An- und Abflugverfahren unverzüglich
mit dem Ziel einer weiteren Lärmreduzierung und eines ausgewogenen
Lärmbelastungsausgleiches zu überprüfen.
Zu den kurzfristigen Maßnahmen der Lärmreduzierung zählt vor allem ein völliges
Start- und Landeverbot für Kapitel II Fluggerät. Bei Kapitel III Fluggerät muss
durch abgestufte Grenzwerte zwischen "lautem" und "leisem"
Kapitel III Fluggerät unterschieden und die bisherigen Flugbeschränkungen für
Kapitel II Flugzeuge unverzüglich auf "laute" Kapitel III Flugzeuge ausgedehnt
werden.
Der Flugverkehr in den Nachtstunden ist auf unabdingbar notwendige
Flugbewegungen zu reduzieren. Weitere Ausweitungen der Home-Base-Regelungen können
nicht toleriert werden, sie sind für den Flughafen Frankfurt abzuschaffen und
gegebenenfalls nach Hahn zu verlagern. Auf jeden Fall ist der Nachtluft-Poststern
auszuschließen. Ebenso muss der Charterverkehr aus den Nachtstunden und den
Tagesrandzeiten herausgenommen werden. Auch hier käme eine Verlagerung nach Hahn in
Betracht. Schließlich haben Triebwerksprobeläufe während der Nacht außerhalb
lärmabgekapselter Hallen zu unterbleiben.
4. Die Abgasemissionen des Luftverkehrs und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
sind gravierend. Notwendig sind deshalb insbesondere eine deutliche Senkung des CO2-Ausstoßes
und der Grenzwerte für Stickoxide sowie die Entschwefelung der Flugzeugtreibstoffe. Wir
fordern deshalb die Einführung von abgas- sowie von lärmbezogenen
Landegebühren auf der Basis des gemessenen Lärms, wie dies bereits in einigen
Ländern (Schweiz, Schweden) erfolgreich praktiziert wird. Außerdem bedarf es einer
europäischen Regelung.
5. Wir fordern eine längst überfällige Novellierung des Fluglärmgesetzes,
die auch der Bewertung der Einzelschallereignisse Rechnung trägt. Der Nachtflugverkehr
muss sich mit seinen Lärmwerten mindestens an neuen Erkenntnissen ausrichten. Der
gemessene Spitzenpegel in Schlafräumen darf 55 dB(A) nicht überschreiten.
6. Die direkten und indirekten Subventionen des Flugverkehrs müssen gestrichen werden.
Entfallen muss insbesondere die Befreiung der Flugzeugtreibstoffe von der
Mineralölsteuer. Die umweltbedingten Folgekosten des Luftverkehrs müssen den
Verursachern angelastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen
Verkehrsträgern zu verhindern. Auch hier bedarf es einer europäischen Regelung.
7. Nach wie vor erwarten wir nachhaltige Veränderungen in der verkehrspolitischen
Prioritätensetzung im Sinne eines integrierten Verkehrskonzeptes. Hierzu gehört
die Forderung nach einer Verlagerung von Kurzstreckenflügen (bis 500 Kilometer) auf die
Schiene sowie die Einbindung des Flughafens in das regionale und internationale
Schienennetz. Eine Verlagerung des Flugverkehrs auf den Verkehrslandeplatz Egelsbach
muss unterbleiben.
Ein optimaler Anschluss des Flughafens an den ÖPNV ist unverzichtbar. Hierzu
gehört insbesondere auch der Anschluss des ÖPNV der Riedbahn an den künftigen
ÖPNV-Bahnhof des Flughafens.
Der vorhandene Gleisanschluss in der Cargo-City-Süd ist für den Frachtverkehr optimal
zu nutzen.
8. Seit nunmehr acht Jahren besteht unsere Forderung, dass sich der Flughafen-ausbau an
den Ergebnissen einer noch vorzulegenden Gesamtbelastungs-studie ausrichtet. Wir
wiederholen die Forderung nachdrücklich, dass diese Studie endlich erstellt wird.
Letzteres gilt auch hinsichtlich unserer mehrfach geäußerten Erwartung, dass sich die
zuständigen Stellen auf Landesebene durch präzise Untersuchungen der Frage der
Auswirkungen der flughafenbe-dingten Umweltbelastungen auf die Gesundheit der Menschen in
der Region und auf die Umwelt annehmen.
9. Wir erwarten schließlich, dass alle den Flughafen betreffenden Planungen
rechtzeitig und umfassend offenzulegen sind. Den kommunalen Gebiets-körperschaften
ist eine effektive Möglichkeit zur Mitgestaltung in allen Planungsphasen frühzeitig zu
eröffnen, unbeschadet vom derzeit laufenden Mediationsverfahren. Ferner erwarten wir
einen Beitrag der FAG und ihrer Anteilseigner an notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in
der Region.
Wir wissen, dass dieser Forderungskatalog nicht alle flughafenspezifischen
Problem-stellungen erfasst und freuen uns insbesondere auch über ergänzende Anregungen.
Zur Diskussion unserer Positionen stehen wir gerne zur Verfügung und erwarten von Ihnen
positive politische Signale.
gez. Schmitt
gez. Feld
(Erster Kreisbeigeordneter und
(Geschäftsleitung)
KAG-Vorsitzender)