Forderungen und Beschlüsse |
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Planfeststellungsverfahren betreffend Erweiterungsmaßnahmen für die Wartung von Airbus A 380-Flugzeugen am Flughafen Frankfurt/Main Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt |
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Groß-Gerau, den 17. Juli 2003
Sehr geehrte Damen und Herren, die KAG Flughafen Frankfurt hat Kenntnis davon erhalten, dass für den Bau einer Wartungshalle für Airbus A 380-Flugzeuge am Flughafen Frankfurt ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Es verwundert, dass die KAG nicht als Träger öffentlicher Belange an diesem Verfahren beteiligt wird. Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt nimmt sich trotzdem das Recht heraus, im Folgenden zu den im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens vorgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen. 1.1 Untrennbarkeit des Vorhabens vom Gesamtausbau
1.2 Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung Das Vorhaben widerspricht den gültigen Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Die für die Errichtung der Werft benötigten Flächen sind im gültigen Regionalplan Südhessen 2000 als Waldbereich (Bestand), Regionaler Grünzug und Bereich für die Grundwassersicherung ausgewiesen. Der Bau einer Werft steht diesen Zielen entgegen. Abweichungen von diesen Zielen, insbesondere vom Regionalen Grünzug, sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig (RPS 2000, Ziffer 3.1-3), nicht aber aus privatwirtschaftlichem Interesse. Die Landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, auf die sich die Fraport AG in den eingereichten Unterlagen stützt, beinhaltet keine Änderung des Regionalplans. Sie bezieht sich außerdem in ihrem Begründungszusammenhang, insbesondere hinsichtlich der Neuordnung der variantenunabhängigen Fläche im Südbereich, auf den Gesamtausbau des Flughafens. Da der Zusammenhang zwischen A 380-Werft und Gesamtausbau seitens der Vorhabenträgerin verneint wird, kann die Landesplanerische Stellungnahme auch nicht als Grundlage herangezogen werden. Dies gilt um so mehr, als die A 380-Flächen zum Teil außerhalb des in im Raumordnungsverfahren betrachteten Bereich liegen soll. Dadurch wurde der Untersuchungsraum gegenüber dem Raumordnungsverfahren verändert, so dass die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens für die A 380-Werft sowie der Folgemaßnahmen gefordert wird. Auch der Landesentwicklungsplan enthält nach dem Urteil des VGH Kassel vom 16.08.2002 keine Zielaussage zum Ausbau des Flughafens. Ein Änderungsverfahren wurde bisher nicht eingeleitet. 2.1 Mangelhafte Prüfung von Standortalternativen
2.2 Fehlende Untersuchung flächenschonender Vorhabensvarianten
3. Beeinträchtigung einzelner Schutzgüter 3.1 Schutzgut Menschen Durch den Bau der Wartungshalle am Flughafen Frankfurt/Main wird mit zusätzlicher
Lärmbelastung für die Bevölkerung gerechnet. In den eingereichten Unterlagen sind
jedoch keine Aussagen zur künftigen Fluglärmsituation getroffen. Wir bezweifeln, dass
sich die Lärmsituation im Flughafenumfeld durch den Einsatz der A 380 und die Errichtung
einer zentralen Wartungsmöglichkeit in Frankfurt nicht verändert. Aufgrund der geringen Zahl der insgesamt bestellten A 380-Flugzeuge ist davon
auszugehen, dass weltweit nur wenige Wartungszentren eingerichtet werden. Somit ist mit
gesonderten Wartungsflügen zum Wartungsschwerpunkt Frankfurt, insbesondere in den
Nachtstunden, zu rechnen. Unklar ist, inwieweit sich der Einsatz der A 380-Flugzeuge auf die Gesamtflotte,
beispielsweise der Lufthansa, auswirken wird. Wir befürchten, dass die A 380 keine in der
derzeitigen Flotte vorhandenen Flugzeugtypen ersetzen, sondern diese ergänzen werden.
Infolgedessen ist mit zusätzlichen Zubringerflügen zur Füllung der A 380 zu rechnen, so
dass der Bau der Wartungshalle und der damit verbundene verstärkte Einsatz der A 380 in
Frankfurt mit einer Steigerung der Kapazität einhergeht. Diese Annahme wird auch durch
die Argumentation der Antragstellerin untermauert, nach der der Einsatz des A 380 die
Hub-Funktion des Flughafens Frankfurt stärken soll. Dass der Bau der A380 Werft eine Kapazitätssteigerung zur Folge haben wird, ergibt
sich auch aus den eingereichten Unterlagen s. B 1, S.31. Den hiesigen Ausführungen ist zu
entnehmen, dass die Zahl der Stellplätze von derzeit 8 über einen Zeitraum von 12 Jahren
auf insgesamt 14 anwachsen soll. Diese extrem hohe Steigerung von 75 % ist in keinem Fall
gerechtfertigt. Selbst im Ausbaufall stehen die geplanten 14 Wartungspositionen in keiner
Relation zu den prognostizierten 660.000 Flugbewegungen. Es liegt daher die Vermutung
nahe, dass hier ein A 380 Wartungsstützpunkt für ganz Europa geschaffen werden soll, was
eine Mehrbelastung der Region durch zusätzliche Wartungsflüge bedeutet. Nicht bekannt sind auch die genauen Lärmwerte des A 380. Bisher gibt es lediglich die
Zusage von Airbus, dass der neue Flugzeugtyp nicht lauter werde als eine Boeing 747-400.
Inwieweit dies tatsächlich zutrifft, wird sich erst mit Fertigstellung des Prototyps 2004
herausstellen. Auch über das Steigverhalten ist noch zu wenig bekannt. Wir befürchten,
dass der A 380 aufgrund seiner Größe und seines geringen Schub-Gewichts-Verhältnisses
ein ungünstiges Steigverhalten hat und deshalb die flughafennahen Gebiete sehr tief
überfliegen wird. Die Anzahl der im Antrag vorgesehenen Wartungspositionen für den Airbus A 380 ist so
hoch, dass diese nicht für das derzeitige Verkehrsaufkommen ausgelegt sein können,
sondern sich am Verkehrsaufkommen nach dem Bau einer neuen Landebahn orientieren. Die
daraus resultierende zusätzliche Lärmbelastung wurde in den vorgelegten Unterlagen nicht
dargelegt. Der Bewertung des Fluglärms wird in den Antragsunterlagen die "Erarbeitung von
Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept" von Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng
zu Grunde gelegt. Diese Studie ist nicht wissenschaftlich fundiert und steht im
Widerspruch zu zahlreichen anderen aktuellen Veröffentlichungen, wie denen des
Umweltbundesamtes und des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Dem Wald um den Flughafen kommt in seiner Gesamtheit eine hohe
Bedeutung u.a. als Erholungsgebiet zu. Die zunehmende Verkleinerung dieser Waldflächen
mindert diese Erholungsfunktion erheblich und führt letztendlich zum Verlust der wenigen
im Rhein-Main-Gebiet noch verbleibenden Naherholungsgebiete. Der Wald um den Flughafen ist
als Bannwald ausgewiesen und erfüllt zudem wichtige Funktionen für den Lärm- und
Sichtschutz. Durch die geplante Rodung kann er diese Funktionen nicht mehr im bisherigen
Umfang wahrnehmen. Durch die Waldrodung, insbesondere bei Verlegung der Okrifteler
Straße, ist mit erheblichen Beeinträchtigungen an den dadurch entstehenden Waldrändern
zu rechnen. Die an den Rändern auftretenden Effekte, wie z.B. Rindenbrand, können sich
bis zu 100m in die Waldflächen auswirken und u.U. zur Auflösung des Waldrandes führen. Des weiteren entstehen durch die Verlegung der Okrifteler Straße Wald-Restflächen
westlich und östlich der Werft von insgesamt 19 ha. Diese Waldinseln werden ihre positive
Funktion für den Naturhaushalt und den Menschen nicht mehr erfüllen können und sind
somit dem Waldverlust hinzuzurechnen. Der Waldverlust beläuft sich damit auf insgesamt
ca. 42 ha. Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass diese Flächen für weitere
Ausbaumaßnahmen vorgehalten werden sollen. Da bisher keinesfalls absehbar ist, ob eine
Inanspruchnahme dieser Flächen für weitere Baumaßnahmen je genehmigt wird, handelt es
sich hierbei um unzulässige Vorratsplanung seitens der Fraport AG und unnötigen
Verbrauch von Waldflächen. Das Vorhaben grenzt unmittelbar an das einstweilig
sichergestellte Europäische Vogelschutzgebiet "Markwald und Gundwald". Durch
die Eingriffe in direkter Nähe und die dauerhafte Belastung durch die dann unmittelbar
angrenzende Okrifteler Straße ist mit einer Beeinträchtigung des Gebiets zu rechnen.
Solange das Gebiet nicht dauerhaft unter Schutz gestellt ist, gilt für faktische
Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ein pauschales
Verschlechterungsverbot, gegen das mit dem Vorhaben verstoßen wird. Dies gilt um so mehr,
als bei richtiger Abgrenzung des faktischen Vogelschutzgebiets direkte Eingriffe erfolgen
sollen. Außerdem sind die vom Vorhaben betroffenen Flächen Teil des potenziellen FFH-Gebiets
"Markwald und Gundwald", das in einer vierten Tranche von FFH-Gebieten durch die
hessische Landesregierung gemeldet werden soll. Neben anderen Gründen ist ein
wesentlicher Grund für die Unterschutzstellung das Vorkommen des Hirschkäfers, der
insbesondere auch auf den vom Vorhaben betroffenen Flächen anzutreffen ist. Bei einem
Verlust von über 40 ha dieses wertvollen Lebensraumes liegt zweifelsfrei eine erhebliche
Beeinträchtigung vor. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, die zur Überwindung dieses
Zulassungshindernisses nötig ist, ist eine Alternativenprüfung durchzuführen. Die in
den Unterlagen enthaltene Alternativendiskussion genügt, wie unter Punkt 2.1 dargelegt,
nicht. Außerdem fordert das EU-Recht eine Verträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit
anderen Plänen und Projekten. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung muss also im Zusammenhang
mit den aus dem geplanten Gesamtausbau resultierenden weiteren Eingriffen und
Beeinträchtigungen erfolgen. Überwiegende Gründe des Gemeinwohls, die nach dem Hessischen
Forstgesetz eine Aufhebung der Bannwalderklärung und somit die Rodung von 17 ha Bannwald
ermöglichen würden, sehen wir nicht gegeben. Da nicht nachvollziehbar nachgewiesen wird,
dass kein anderer Standort innerhalb des Flughafenzauns und somit außerhalb des Bannwalds
geeignet ist, ist auch kein Nachweis erbracht, dass die Realisierung des Vorhabens vor den
Schutz des Waldes zu stellen ist.
3.4 Schutzgut Wasser
3.5 Schutzgut Luft
3.6 Schutzgut Klima
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt fordert, am Anhörungstermin beteiligt zu werden, um die o.g. Argumente zu vertiefen. Mit freundlichen Grüßen
(Ockel)
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