Groß-Gerau, den 29. Januar 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen, als Vertreterin von rund 50 Kreisen,
Städten und Gemeinden im Umfeld des Frankfurter Flughafens, darunter die Landkreise
Offenbach, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie die Großstädte Offenbach, Darmstadt,
Mainz und Wiesbaden und der Planungsverband Frankfurt, legt Ihnen im Vorfeld der Bildung
einer zukünftigen Landesregierung in Hessen einen Forderungskatalog zur künftigen
Flughafenpolitik vor.
Wir erwarten Ihre nachhaltige Unterstützung insbesondere hinsichtlich folgender
Anliegen:
- Wir fordern weiterhin mit Nachdruck eine Beteiligung der KAG am Regionalen
Dialogforum.
- Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Flughafens Frankfurt, auch über das Jahr 2015
hinaus, sind die landesplanerischen Ziele im Landesentwicklungsplan so zu formulieren,
dass Vorhabensalternativen wie Flughafensysteme, Alternativstandorte oder Kooperationen
mit anderen deutschen Flughäfen dargestellt werden.
Unbeschadet dessen darf es am Frankfurter Flughafen auch in Zukunft
- keine neue Start- und Landebahnen,
- keine Spreizung des vorhandenen Parallelbahnsystems,
- keine Landungen auf der Startbahn 18 West,
- keinen Ausbau des Flughafens über den bestehenden Zaun hinaus,
- sowie keine zivile Nutzung des Flughafens Erbenheim geben.
Die Abholzung von Waldflächen insbesondere Bannwald im Umfeld des Flughafens
für den Bau von Start- oder Landebahnen sowie anderer Betriebsvorrichtungen wird
angesichts der ökologischen Situation im engeren Rhein-Main-Gebiet abgelehnt.
Wir fordern nachdrücklich die zuständigen Stellen auf, die im Raumordnungsverfahren
unterbliebene Alternativenprüfung endlich nachzuholen. Die Entscheidung des VGH Kassel
zum Landesentwicklungsplan hat der bisherigen landesplanerischen Beurteilung des RP
Darmstadt die Basis entzogen. Dies bedeutet, dass derzeit der Flughafenausbau nicht mehr
Ziel der Landesentwicklungsplanung ist. Im übrigen hätten im ROV mögliche Standortalternativen
geprüft werden müssen.
- Die KAG Flughafen fordert die Festsetzung einer maximalen Obergrenze der jährlichen
Flugbewegungen. Bereits der Ist - Zustand bringt unzumutbare Belastungen der Region
mit sich. Die Zahl der Flugbewegungen am Tag darf keinesfalls weiter erhöht werden; die
Zahl der nächtlichen Flugbewegungen muss reduziert werden.
- Wir fordern auch weiterhin die zeitnahe Umsetzung eines Nachtflugverbotes in der Zeit
von 22.00 6.00 Uhr.
Bis dahin ist der Flugverkehr in den Nachtstunden schrittweise deutlich zu reduzieren.
Nach wie vor halten wir die Einführung der Lärmkontingentierung in der Form, wie sie ab
dem Sommerflugplan 2002 festgelegt wurde, nicht für ein geeignetes Mittel, die
nächtliche Fluglärmbelastung tatsächlich zu reduzieren, da die Kontingentierung nicht
für die gesamte Nachtzeit gilt.
Alle Bemühungen, schon kurzfristig den Lärm zu reduzieren, sind
nachhaltig zu unterstützen. Aktive Schallschutzmaßnahmen müssen immer Vorrang vor
passiven haben. Insbesondere sind alle An- und Abflugverfahren unverzüglich mit dem Ziel
einer weiteren Lärmreduzierung und eines ausgewogenen Lärmbelastungsausgleiches zu
überprüfen.
Bei Kapitel III- Fluggerät muss durch abgestufte Grenzwerte zwischen "lautem"
und "leisem" Kapitel III- Fluggerät unterschieden und die bisherigen
Flugbe-schränkungen für Kapitel II- Flugzeuge unverzüglich auf "laute"
Kapitel III- Flugzeuge ausgedehnt werden.
- Das von Fraport Anfang 2002 vorgelegte Schallschutzprogramm und die Erweiterung
lt. Bescheid des HMWVL vom 25.11.2002 erachten wir als völlig unzureichend. Wir
fordern, den Kreis der betroffenen Kommunen zu erweitern, da der den Berechnungen zugrunde
liegende Parameter den tatsächlichen Belastungen der Betroffenen nicht gerecht wird.
- Wir fordern noch immer die längst überfällige Novellierung des Fluglärmgesetzes,
die auch der Bewertung der Einzelschallereignisse Rechnung trägt. Ersatzweise schließen
wir uns der Forderung der ADF (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen) vom
24.10.02 an und beantragen den Schutz vor Fluglärm in das Bundes
Immissionsschutzgesetz zu integrieren. In jedem Fall muss der Gesetzgeber endlich die
neuen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigen, wonach bereits bei einer
Fluglärmbelastung von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus präventivmedizinischer Sicht
Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten sind (Neufahrner Papier).
- Die Abgasemissionen des Luftverkehrs und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind
gravierend. Notwendig sind deshalb insbesondere eine deutliche Senkung des CO2-Ausstoßes
und des Stickoxid-Ausstoßes sowie die Entschwefelung der Flugzeugtreibstoffe. Wir fordern
deshalb die Einführung von abgasbezogenen Landegebühren. Hier bedarf es einer
europäischen Regelung.
- Die KAG Mitglieder erachten die bisherigen Regelungen zu lärmbezogenen Start- und
Landeentgelten als unzureichend. Wir fordern deshalb einen adäquaten Ausgleich für
die Städte und Gemeinden, die unter den Nachteilen des Flughafenbetriebes
leiden müssen.
- Die direkten und indirekten Subventionen des Flugverkehrs müssen gestrichen werden. Entfallen
muss insbesondere die Befreiung der Flugzeugtreibstoffe von der
Mineralölsteuer. Die umweltbedingten Folgekosten des Luftverkehrs müssen den
Verursachern angelastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen
Verkehrsträgern zu verhindern. Auch hier bedarf es einer europäischen Regelung.
- Nach wie vor erwarten wir nachhaltige Veränderungen in der verkehrspolitischen
Prioritätensetzung im Sinne eines integrierten Verkehrskonzeptes. Hierzu gehört
die Forderung nach einer Verlagerung von Kurzstreckenflügen (bis 500 Kilometer) auf die
Schiene sowie die Einbindung des Flughafens in das regionale und internationale
Schienennetz. Auch hier müssen grenzüberschreitende Regelungen gefunden werden.
- Ein optimaler Anschluss des Flughafens an den ÖPNV ist unverzichtbar. Hierzu
gehört insbesondere auch der Anschluss der Riedbahn an den Flughafen.
Der vorhandene Gleisanschluss in der Cargo-City-Süd ist für den Frachtverkehr optimal
zu nutzen.
Für die im Westkreis Offenbach gelegenen Kommunen ist eine beschleunigte Realisierung
der so genannten Westtangente von gleicher Bedeutung.
- Seit nunmehr zwölf Jahren besteht unsere Forderung, dass sich der Flughafenbetrieb an
den Ergebnissen einer noch vorzulegenden Gesamtbelastungsstudie ausrichtet. Wir
wiederholen nachdrücklich die Forderung, diese Studie endlich zu erstellen. Letzteres
gilt auch hinsichtlich unserer mehrfach geäußerten Erwartung, dass sich die zuständigen
Stellen auf Landesebene durch präzise Untersuchungen der Frage der Auswirkungen der
flughafenbedingten Umweltbelastungen auf die Gesundheit der Menschen in der Region und auf
die Umwelt annehmen.
- Wir erwarten schließlich, dass alle den Flughafen betreffenden Planungen
rechtzeitig und umfassend offen gelegt werden. Den kommunalen
Gebietskörperschaften auch im weiteren Umfeld des Flughafens ist eine effektive
Möglichkeit zur Mitgestaltung, in allen Planungsphasen frühzeitig zu eröffnen.
Zur Diskussion unserer Positionen stehen wir gerne zur Verfügung und erwarten von
Ihnen positive politische Signale.
Mit freundlichen Grüßen
(Schmitt)
(Luley)
Erster Kreisbeigeordneter und
Geschäftsleitung
Vorsitzender der KAG Flughafen
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