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Resolution der KAG

 

KAG-Resolution Zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes vom Oktober 2006

 

Im Umfeld des Frankfurter Flughafens leidet die Bevölkerung seit Jahren unter ständig steigenden Flugbewegungen und der damit verbundenen erheblichen Belästigung durch Fluglärm. Ein wirksames Gesetz zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm ist daher unbedingt erforderlich.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird den Ansprüchen auf Gesundheitsvorsorge für die betroffene Bevölkerung und für eine aktive Lärmminderung in der Umgebung von Flughäfen jedoch nicht gerecht

Im Folgenden sind die aus unserer Sicht wesentlichen Schwachpunkte des Entwurfs zusammen gefasst:

  1. Die Grenzwerte sind zu hoch angesetzt; insbesondere wurden neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung nicht berücksichtigt.
  2. Die Festlegung der Schallschutzgebiete durch die Sigma – Regelung wird der tatsächlichen Lärmbelastung nicht gerecht. Besser wäre die bisher angewandte 100/100 Regelung, die auch aktuell durch ein Urteil des BVG zum Flughafen Berlin Schönefeld zumindest für die Nacht bestätigt wurde. Deutlichen Niederschlag müssen die unterschiedlichen Betriebsrichtungen finden, die nicht über Durchschnittswerte und kleine Zuschläge weggemittelt werden dürfen.
  3. Aktiver Schallschutz wird im vorliegenden Entwurf überhaupt nicht geregelt.
  4. Die strengeren Grenzwerte sollen an Flughäfen die neu gebaut oder wesentlich geändert wurden erst ab 2011 gelten ("Lex Fraport").
  5. Zeitliche Streckung der Schutzmaßnahmen, d.h. der Anspruch auf Entschädigung soll nach dem vorliegenden Entwurf teilweise erst nach Jahren umgesetzt werden. Gesundheitsgefährdungen der Betroffenen werden über Jahre einfach hin genommen.
  6. Massive Beschränkung der Kommunalen Entwicklungsplanung im Umfeld des Flughafens sind zu befürchten.
  7. Wir fordern, dass die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes nicht auf das luftverkehrsrechtliche Fachplanungsrecht durchschlagen (§ 8 Luftverkehrsgesetz).

 

Ohne entsprechende Korrekturen kann das Gesetz unserer Meinung nach nicht verabschiedet werden.

 

 


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