| KAG-Resolution Zur
Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes vom Oktober 2006
Im Umfeld des Frankfurter Flughafens leidet die
Bevölkerung seit Jahren unter ständig steigenden Flugbewegungen und der damit
verbundenen erheblichen Belästigung durch Fluglärm. Ein wirksames Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung gegen Fluglärm ist daher unbedingt erforderlich.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird den Ansprüchen auf Gesundheitsvorsorge für die
betroffene Bevölkerung und für eine aktive Lärmminderung in der Umgebung von Flughäfen
jedoch nicht gerecht
Im Folgenden sind die aus unserer Sicht wesentlichen Schwachpunkte des Entwurfs
zusammen gefasst:
- Die Grenzwerte sind zu hoch angesetzt; insbesondere wurden neue Erkenntnisse der
Lärmwirkungsforschung nicht berücksichtigt.
- Die Festlegung der Schallschutzgebiete durch die Sigma Regelung wird der
tatsächlichen Lärmbelastung nicht gerecht. Besser wäre die bisher angewandte 100/100
Regelung, die auch aktuell durch ein Urteil des BVG zum Flughafen Berlin Schönefeld
zumindest für die Nacht bestätigt wurde. Deutlichen Niederschlag müssen die
unterschiedlichen Betriebsrichtungen finden, die nicht über Durchschnittswerte und kleine
Zuschläge weggemittelt werden dürfen.
- Aktiver Schallschutz wird im vorliegenden Entwurf überhaupt nicht geregelt.
- Die strengeren Grenzwerte sollen an Flughäfen die neu gebaut oder wesentlich geändert
wurden erst ab 2011 gelten ("Lex Fraport").
- Zeitliche Streckung der Schutzmaßnahmen, d.h. der Anspruch auf Entschädigung soll nach
dem vorliegenden Entwurf teilweise erst nach Jahren umgesetzt werden.
Gesundheitsgefährdungen der Betroffenen werden über Jahre einfach hin genommen.
- Massive Beschränkung der Kommunalen Entwicklungsplanung im Umfeld des Flughafens sind
zu befürchten.
- Wir fordern, dass die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes nicht auf das
luftverkehrsrechtliche Fachplanungsrecht durchschlagen (§ 8 Luftverkehrsgesetz).
Ohne entsprechende Korrekturen kann das Gesetz unserer Meinung nach nicht verabschiedet
werden.
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